Stand: 01.08.2024
1.1. Die APUS Ges. für Arbeitsmedizin, Prävention und Sicherheit mbH („Dienstleister“) erbringt Leistungen im Bereich Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin, Brand- und Explosionsschutz, Umweltschutz, Maschinensicherheit, Elektrotechnik sowie die dazugehörigen Nebentätigkeiten und Verwaltungstätigkeiten aller Art. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Leistungen, die vom Dienstleister erbracht werden.
1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und Leistungen in Ansehung dessen von dem Dienstleister erbracht werden.
Arbeitsmedizinische Untersuchungen sind betriebsspezifische Leistungen und bezeichnen arbeitsmedizinische Vorsorgen gem. ArbMedVV, Eignungsuntersuchungen (z. B. gem. FeV), Impfungen und alle sonstigen medizinischen Untersuchungen.
Betreuungsvertrag oder auch Bestellungsvertrag, bezeichnet den zwischen dem Kunden und dem Dienstleister geschlossenen schriftlichen Vertrag, der das konkrete Dienstleistungsverhältnis im Rahmen dieser AGB regelt.
Kunde bezeichnet einen Unternehmer, mit natürlicher oder juristischer Person, der Leistungen des Dienstleisters in Anspruch nimmt.
Schriftlich bezeichnet im Sinne dieser AGB die Übermittlung einer Mitteilung per E-Mail, Brief oder Fax.
Vertragsbeginn bezeichnet den Zeitpunkt, an dem der Kunde einen Vertrag über die Erbringung von Leistungen durch die Dienstleister abschließt.
VPI bezeichnet den Verbraucherpreisindex, der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellt wird. Sollte der VPI eingestellt werden, tritt an seine Stelle der entsprechende Nachfolgeindex.
Betriebliches Gesundheitsmanagement umfasst sämtliche Prozesse und Maßnahmen im Unternehmen, die der Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Mitarbeiter dienen.
Brandschutz bezieht sich auf Maßnahmen, die der Verhütung von Bränden und der Begrenzung von Brandschäden dienen.
ArbMedVV Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung
FeV Fahrerlaubnis-Verordnung
3.1. Es gilt der zwischen dem Kunden und dem Dienstleister im Betreuungsvertrag vereinbarte Leistungsumfang. Zur Erbringung weitergehender Leistungen ist der Dienstleister nur verpflichtet, wenn dies schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde.
3.2. Äußerungen des Dienstleisters oder eines von diesem eingesetzten Arztes oder sonstigem Leistungserbringer außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs stellen keinen ärztlichen Rat dar. Etwaige Dispositionen des Kunden aufgrund derartiger Äußerungen erfolgen auf eigenes Risiko des Kunden.
4.1. Die Entgelte für die Leistungen des Dienstleisters sind in A) Betreuungsvertrag, B) Preisliste oder C) durch individuelle Beauftragungen festgelegt. Hiervon ausgenommen sind die Entgelte für arbeitsmedizinische Untersuchungen, die in der „Preisliste für arbeitsmedizinische Untersuchungen“ festgelegt werden. Diese gilt zusätzlich zum Betreuungsvertrag und kann unter dem für Kunden bereitgestellten Link in ihrer aktuellen Version abgerufen werden. Es findet jeweils die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung aktuelle Version der Preisliste Anwendung.
4.2. Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern anwendbar. Die Umsatzsteuer wird bei Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen. Ausgenommen sind die nicht umsatzsteuerpflichtigen Leistungen (wie z. B. Arbeitsmedizinische Vorsorgen gem. ArbMedVV).
4.3. Die im Betreuungsvertrag festgelegten Entgelte erhöhen sich jährlich zum 1. Januar entsprechend der Erhöhung des VPI gegenüber dem monatlichen Durchschnitt der letzten 12 Monate, mindestens jedoch um 2 %.
5.1. Für vereinbarte Termine gilt, dass Stornierungen oder eine Reduktion des Leistungsumfangs mindestens 7 Tage im Voraus dem Dienstleister mitzuteilen sind. Andernfalls werden bis zu 100 % des Preises für die vereinbarte Leistung in Rechnung gestellt.
5.2. Eine Terminvergabe kann nur effektiv erfolgen, wenn ein Besuch außerhalb der Räumlichkeiten des Dienstleisters mindestens 4 Stunden umfasst. Sollte ein Termin einen geringeren Umfang als 4 Stunden aufweisen, ist es dem Dienstleister dennoch und unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand freigestellt, für diesen Termin 4 Zeitstunden zu berechnen.
5.3. Fahrtkosten werden zusätzlich nach dem im Betreuungsvertrag vereinbarten Stundensatz berechnet. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, bei Notwendigkeit den Termin vom Ort des Kunden mit angemessener Frist in die eigenen Räumlichkeiten zu verlegen.
5.4. Kosten, die durch dritte Parteien bei der Erbringung einer Leistung entstehen, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf, Materialkosten, Kosten für Subunternehmer oder sonstige Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Leistungserbringung stehen.
6.1. Alle Kosten sind bei Rechnungsstellung fristgerecht und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Vertraglich vereinbarte Pauschalen werden auch dann fällig, wenn der Kunde die vereinbarten Leistungen nicht oder nicht vollständig abruft.
6.2. Wenn keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind pauschale Zahlungen jährlich im Voraus zu leisten. Bei sonstigen vereinbarten Abrechnungsperioden (z. B. monatlich, quartalsweise) sind die Zahlungen jeweils zu Beginn der Periode im Voraus zu leisten.
6.3. Rechnungen werden per E-Mail zugestellt.
6.4. Bei Zahlungsverzug gilt die gesetzliche Regelung. Der Dienstleister ist zudem berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden oder wenn Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, die Ausführung zukünftiger Leistungen bis zur Bezahlung zurückzustellen, Vorauszahlungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen.
6.5. Beanstandungen der Rechnungen des Dienstleisters sind innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen.
7.1. Termine und Fristen sind nur mit schriftlicher Bestätigung durch den Dienstleister verbindlich. Die Einhaltung der Termine und Fristen durch den Dienstleister setzt die rechtzeitige Lieferung von Kundenunterlagen sowie der Erfüllung aller sonstigen Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Darüber hinaus steht die Einhaltung der Termine und Fristen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung des Dienstleisters, sofern dieser nicht schuldhaft versäumt hat, rechtzeitige Deckungsgeschäfte vorzunehmen.
7.2. Der Dienstleister ist von der Pflicht zur Leistungserbringung in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare Umstände und Situationen, die auch bei äußerster, zumutbarer Sorgfalt nicht verhindert werden können, wie beispielsweise Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Aussperrung, unvorhersehbare behördliche Maßnahmen, Pandemien und ähnliche Ereignisse. In diesen Fällen ist der Dienstleister berechtigt, die Leistungserbringung zu verschieben oder, falls eine Leistungserbringung unmöglich ist, ganz vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen. Der Kunde wird vom Dienstleister über Fälle höherer Gewalt unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
7.3. Im Falle der Verschiebung der Leistungserbringung aufgrund der vorstehenden Absätze sind die vertraglich vereinbarten Fristen und Termine um die Dauer der Behinderung verlängert.
8.1. Der Kunde verpflichtet sich, ohne besondere Aufforderung dem Dienstleister bei der Durchführung der Dienstleistungen nach Kräften im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten zu unterstützen, insbesondere unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre zu schaffen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind.
8.2. Der Kunde verpflichtet sich, dem Dienstleister vor Beginn der Dienstleistung alle für die Leistungserbringung notwendigen und ggf. personenbezogenen Daten vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen und sämtliche nach den geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen erforderlichen Einwilligungen von Betroffenen (z. B. Mitarbeitern) einzuholen.
8.3. Der Dienstleister verpflichtet sich zur strikten Einhaltung aller geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften. Sämtliche Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten werden in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben umgesetzt und kontinuierlich überwacht.
8.4. Soweit datenschutzrechtlich erforderlich, werden die Parteien zusätzliche datenschutzrechtliche Regelungen vertraglich festhalten.
9.1. Die Einsatzzeiten richten sich nach den geltenden Unfallverhütungsvorschriften.
9.2. Die jährliche Mindesteinsatzzeit basiert auf der Mitarbeiterzahl des Kunden zum Stichtag 1. Oktober und gilt für das folgende Jahr. Der Kunde hat die aktuelle Mitarbeiterzahl jährlich bis spätestens 30. September mitzuteilen.
10.1. Der Dienstleister ist berechtigt, die zu erbringenden Leistungen selbst durchzuführen, durch qualifizierte Mitarbeiter durchführen zu lassen oder sich hierzu der Leistungen Dritter (z. B. Ärzte oder andere geeignete Leistungserbringer) zu bedienen. Der Dienstleister sorgt dabei stets für die Einhaltung der erforderlichen Qualifikationen und Standards für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen.
10.2. Die Wahl des oder der beauftragten Ärzte und/oder sonstigen Leistungserbringers erfolgt nach alleinigem Ermessen des Dienstleisters. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Ärzte oder Leistungserbringer beauftragt werden.
10.3. Bei der Erbringung der Leistungen, insbesondere in Bezug auf medizinische und gesundheitliche Aspekte, handeln die beauftragten Ärzte und Leistungserbringer weisungsfrei und unabhängig. Sie sind dabei ausschließlich an ihre professionellen und ethischen Verpflichtungen und Richtlinien sowie an die gesetzlichen Bestimmungen gebunden.
10.4. Die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Ärzte und Dienstleister wird auch in ihrer Beziehung zum Kunden gewährleistet. Der Kunde hat insbesondere kein Weisungsrecht hinsichtlich medizinischer Entscheidungen oder gesundheitlicher Beurteilungen. Jede Einflussnahme auf die unabhängige und weisungsfreie Erbringung der Leistungen durch den Kunden ist untersagt.
11.1. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Im Falle einer Änderung wird der Dienstleister den Kunden schriftlich informieren. Der Kunde hat dann innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Mitteilung ein Widerspruchsrecht.
11.2. Die geänderten AGB werden auf der Webseite des Dienstleisters unter [LINK APUS] veröffentlicht und treten jeweils ab diesem Zeitpunkt in Kraft, jedoch frühestens nach Ablauf des sechswöchigen Widerspruchsrechts gemäß vorheriger Klausel.
12.1. Der Dienstleister haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung für den jeweils zustande gekommenen Vertrag von fundamentaler Bedeutung ist und auf deren die andere Partei deshalb vertrauen durfte (Kardinalspflicht), jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
12.2. Der vorstehende Haftungsausschluss und die Begrenzung der Haftung gelten nicht (i) bei Verletzung des Lebens oder des Körpers, (ii) in den Fällen, in welchen nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird, (iii) im Rahmen einer übernommenen Garantie oder (iv) bei Arglist.
12.3. Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Anspruchsentstehung, bei Mängeln innerhalb eines Jahres nach Gefahrübergang. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie in den Fällen des vorstehenden Absatzes gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Unterlagen, Dokumente oder Dateien, die der Dienstleister im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung einsetzt, sind Eigentum des Dienstleisters und urheberrechtlich geschützt. Der Dienstleister räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, zeitlich unbegrenztes Recht ein, die im Rahmen der Dienstleistung übergebenen oder zur Verfügung gestellten Unterlagen, Dokumente oder Dateien für den Zweck zu verwenden, für den diese vereinbarungsgemäß bestimmt sind. Die Nutzung ist allein dem Kunden sowie seinen Beschäftigten vorbehalten. Eine Nutzung für oder durch Dritte ist untersagt, es sei denn, der Dienstleister hat insoweit eine schriftliche Einwilligung erteilt. Die Veröffentlichung und Vervielfältigung sowie deren auszugsweise Verwendung in sonstigen Fällen bedürfen der schriftlichen Einwilligung durch den Dienstleister.
14.1. Sollten Mitarbeiter des Dienstleisters oder von diesem beauftragte Ärzte, die im Rahmen eines Betreuungsvertrages für den Kunden tätig geworden sind, während der Laufzeit oder in den beiden darauffolgenden Jahren außerhalb des Betreuungsvertrages in ärztlicher Funktion für den Kunden tätig werden, verpflichtet sich der Kunde, eine Vermittlungspauschale an den Dienstleister zu vergüten.
14.2. Die Vermittlungspauschale entspricht der Rechnungssumme des letzten vollständig abgerechneten Betreuungsjahres, beträgt jedoch mindestens EUR 40.000,00.
15.1. Die vom Dienstleister zur Erfüllung des Betreuungsvertrags angefertigten Unterlagen sowie die vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen sind auf Anforderung des Kunden mit Beendigung des Betreuungsvertrags herauszugeben. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.
15.2. Der Dienstleister ist berechtigt, bei berechtigtem Interesse sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten Kopien der vorgenannten Unterlagen in Papier- oder elektronischer Form oder, soweit gesetzlich vorgeschrieben, Originalunterlagen aufzubewahren. In letzterem Fall erhält der Kunde anstelle des Originals eine Kopie der Unterlagen.
15.3. Die in den vorstehenden Regelungen aufgeführten Aufbewahrungsfristen gelten nicht, soweit die Aufbewahrungsfristen gesetzlich vorgeschrieben sind.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt für alle Streitigkeiten, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts am Firmensitz der Dienstleister.