Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Exposition gegenüber Buchen- und Eichenholzstaub
Diese arbeitsmedizinische Vorsorge richtet sich an Beschäftigte, die regelmäßig Buchen- oder Eichenholzstaub ausgesetzt sind. Holzstäube dieser Art gelten als krebserregend und können Atemwegserkrankungen sowie Hautirritationen verursachen. Ziel der Untersuchung ist es, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und durch präventive Maßnahmen die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen.
Typische Tätigkeitsbereiche:
- Holzverarbeitung: Zuschnitt, Schleifen oder Fräsen von Buchen- oder Eichenholz
- Möbelindustrie: Herstellung und Verarbeitung von Möbeln aus Buchen- oder Eichenholz
- Zimmerei und Tischlerei: Arbeiten mit massiven Hölzern, Platten oder Furnieren
- Boden- und Innenausbau: Verlegen von Parkettböden oder Einbau von Holzvertäfelungen
- Recycling und Entsorgung: Umgang mit Holzabfällen oder Staub aus der Wiederverarbeitung
Umfang der Untersuchung:
Die Untersuchung umfasst spezifische Maßnahmen zur Überwachung der Gesundheit bei Exposition gegenüber Holzstäuben:
- Anamnese: Erhebung der medizinischen Vorgeschichte, insbesondere in Bezug auf Atemwegserkrankungen, Allergien oder Hautprobleme
- Körperliche Untersuchung: Allgemeiner Gesundheitscheck mit Fokus auf Atemwege und Haut
- Lungenfunktionstest (Spirometrie): Überprüfung der Atemkapazität und -leistung
- Hautuntersuchung: Inspektion auf Hautreizungen oder allergische Reaktionen durch Holzstaub
- Beratung: Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen wie Atemschutz, Staubabsaugung und persönlicher Hygiene
Dauer und Nachuntersuchungen:
- Dauer der Erstuntersuchung: Etwa 30 bis 60 Minuten, abhängig vom Umfang der diagnostischen Maßnahmen
- Nachuntersuchungen: Regelmäßig alle 36 Monate, bei Beschwerden oder besonderen Belastungen häufiger
Warum ist die Vorsorge bei Exposition gegenüber Buchen- und Eichenholzstaub (ehem. G44) wichtig?
Buchen- und Eichenholzstaub sind krebserregend und können Atemwegserkrankungen sowie Hautprobleme verursachen. Die Vorsorge hilft, diese Risiken frühzeitig zu erkennen und gezielte Präventionsmaßnahmen umzusetzen. Arbeitgeber erfüllen mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge ihre gesetzliche Fürsorgepflicht und tragen aktiv zur Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeitenden bei.